AGB
Stand: 2026-05-06.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Ascensus Vertex UG (haftungsbeschränkt) i.G.(„Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, Software-Entwicklung, KI-Integration, ERP-Implementierung, Audit und Konzeption sowie Betrieb und Wartung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder Beginn der Leistungs- erbringung zustande. Mündliche oder per E-Mail vereinbarte Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.
§ 3 Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet der Auftragnehmer eine fachgerechte Erbringung der Dienstleistung (Dienstvertrag), keinen bestimmten Erfolg. Die Erbringung von Werkleistungen ist nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und in der vereinbarten Form bereit. Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung beruhen, verlängern Leistungsfristen entsprechend.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Sätze. Sofern keine Festpreis-Regelung getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand zu den vereinbarten Stundensätzen. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
§ 6 Nutzungsrechte
Soweit nicht abweichend vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags gelieferten Werken (Quellcode, Konfigurationen, Dokumentation). Open-Source- Komponenten unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen — eine Übersicht der verwendeten Lizenzen wird auf Wunsch zur Verfügung gestellt.
§ 7 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.
§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Sofern im Rahmen der Leistungserbringung eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt, schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Soweit nicht anders vereinbart, verarbeiten wir personenbezogene Daten ausschließlich auf Servern in Deutschland.
§ 9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 10 Gewährleistung
Bei Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist 12 Monate ab Abnahme beträgt. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mängel durch Nachbesserung oder Neulieferung zu beheben.
§ 11 Kündigung
Dauerschuldverhältnisse (z.B. Wartungs- und Supportverträge) können mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende ordentlich gekündigt werden, sofern keine abweichende Frist vereinbart wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist — soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — München. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
